AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hotel Engel Schlichting Hotel GmbH, Niendorfer Straße 59, 22529 Hamburg.
Der Beherbergungsvertrag kommt erst durch die Bestätigung des Hotels zustande. Hierbei steht es dem Hotel frei, die Zimmerbuchung des Kunden schriftlich, fernmündlich, per Telefax oder E-Mail zu bestätigen. Für den Fall einer Kommunikation per E-Mail stimmt der Kunde bereits jetzt zu, dass diese unverschlüsselt geführt werden darf. Der Kunde darf seine Zustimmung widerrufen und eine Kommunikation per Brief oder Telefax verlangen. Mit dem Zustandekommen des Beherbergungsvertrages erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers. Vertragspartner des Hotels ist der Kunde, welcher den Antrag auf Abschluß eines Beherbergungsvertrages an das Hotel herangetragen hat. Der Kunde wird auch dann Vertragspartner des Hotels, wenn er den Reservierungswunsch zugunsten eines Dritten angetragen hat. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigen Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und bei positiver Vertragsverletzung. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung drei Monate und erhöht sich der vom Hotel all-ge-mein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen gegenüber dem Kunden jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder min-dern. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommener Zimmer hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Im übrigen bleibt der Zahlungsanspruch des Hotels unberührt. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80% des vereinbarten Preises für die Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden ist oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die vorstehend bezeichnete Pauschale ist. Das Hotel ist aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder des Beherbergungszwecks gebucht werden oder das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die In-an-spruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit ge-fähr-den kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisa-tions-bereich des Hotels zuzurechnen ist. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des außerordentlichen Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anpruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatz-ansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 770,- (Versicherungssumme) im Zimmer-safe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Pkws und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In diesem Falle muss der Scha-den spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Scha-denersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch im Hinblick für eine etwaige Aufhebung dieser Schriftformvereinbarung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt hiervon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedin-gungen werden die Parteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommt